Freistellungsbescheid

Wir sind nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuergesetz des Finanzamtes Dresden-Süd, Steuernummer 203/142/07239 vom 23.03.2020 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit, weil der Verein ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten mildtätigen und gemeinnützigen Zwecken im Sinne §§51 ff. AO dient.