Geldauflagen

Die Zuweisung einer Geldauflage oder eines Bußgeldes ist für den Sonnenstrahl e. V. Dresden ein wichtiger Baustein zur Sicherung unserer Hilfsangebote für die an Krebs erkrankten Kinder und deren Familien. Dank solcher Zuwendungen ist es uns möglich, unsere Projekte dauerhaft und nachhaltig etablieren zu können.

Informationen für Gerichte und Staatsanwaltschaften

Als Strafrichter oder Staatsanwalt haben Sie die Möglichkeit, uns mit der Zuteilung von Geldauflagen und Bußgeldern direkt zu helfen.

Unser Verein erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen und ist bei den entsprechenden Gerichten „gelistet“. Wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen. Das Gericht wird über jeden Zahlungseingang bzw. Nichteingang zeitnah informiert. Für Zahlungen von Geldauflagen erstellen wir KEINE Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen), wir bestätigen lediglich den Zahlungseingang auf Anfrage.

Wenn Sie Kontakt zu Strafrichtern oder Staatsanwälten haben, würden wir uns freuen, wenn Sie diese Kontakte nutzen und den Sonnenstrahl e. V. Dresden – Förderkreis für krebskranke Kinder und Jugendliche als Bußgeldempfänger vorschlagen.

Vorgedruckte Zahlscheine, Adressaufkleber sowie Informationsmaterial zu unserem Verein senden wir Ihnen gern zu. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe!

Informationen für Personen, die eine Geldauflage bzw. ein Bußgeld an den Sonnenstrahl e. V. Dresden entrichten sollen

Bitte überweisen Sie den Betrag nicht auf unser Spendenkonto, sondern auf das speziell dafür eingerichtete Bußgeldkonto:

Bankverbindung:
Bank: Ostsächsische Sparkasse Dresden
BIC:     OSDDDE81XXX
IBAN:  DE32 8505 0300 3120 0909 55

Bitte geben Sie immer das Aktenzeichen Ihres Bußgeldverfahrens an, damit wir den eingegangenen Betrag zuordnen und der zuständigen Stelle zurückmelden können, dass Sie Ihre Auflage erfüllt haben.

Es handelt sich bei diesem Betrag nicht eine Spende. Wir sind nicht berechtigt, Spendenbescheinigungen für diese Form der Zahlung auszustellen. Gern bestätigen wir Ihnen jedoch schriftlich den Zahlungseingang.

Sie haben Fragen zu Bußgeldauflagen? Wenden Sie sich an Anne Rehtanz unter Tel. 0351 315839-00.

Anne Rehtanz