Ihre Erbschaft

für eine gute Sache

Helfen Sie mit?Ihr Testament für den guten Zweck

Als gemeinnütziger Verein sind wir zur Finanzierung unserer Arbeit auf Zuwendungen angewiesen. Seit unserer Gründung 1993 werden wir von Menschen auf viele verschiedene Arten unterstützt und bedacht. Eine dieser Möglichkeiten zur Förderung unserer Arbeit für krebskranke Kinder und Jugendliche ist die Zuwendung im Wege einer Verfügung von Todes wegen: Testament oder Erbvertrag.

Es ist nicht leicht, sich mit der Endlichkeit des eigenen Lebens zu befassen. Erbschaft und Nachlass sind eher ungeliebte Themen. Dabei ist dies ein guter Weg, um sicherzustellen, dass das, was man im Leben erschaffen hat, über den Tod hinaus besteht. Wenn Sie Ihren Nachlass für einen wohltätigen Zweck nutzen und damit etwas Gutes tun möchten, so gewährleistet ein Testament, dass Ihr Wille umgesetzt wird.

Für Ihre Fragen rund um das Thema Erbschaft stehen wir Ihnen telefonisch oder persönlich gern zur Verfügung. Weiterhin bieten wir Ihnen an, uns und unseren Verein bei einem Besuch kennen zu lernen. Auch bei der Suche nach einem professionellen Ansprechpartner oder einem Beratungstermin unterstützen wir Sie gern.

Wenn Sie sich Gedanken über Ihren Nachlass machen und unseren Verein besser kennenlernen möchten, dann kontaktieren Sie uns gern: Tel. 0351 31583900 oder info@sonnenstrahl-ev.org


Wir sind dankbar für Ihre Unterstützung.

Wie funktioniert es?Informationen zum Nachlass an den Sonnenstrahl e. V.

Ihre Unterstützung kommt an

Dank Ihrer Verfügung von Todes wegen zugunsten des Sonnenstrahl e. V. Dresden unterstützen Sie die psychosoziale Betreuung und Versorgung von Familien mit krebskranken Kindern in den Regionen Dresden, Westerzgebirge, Oberlausitz und Zittau/Görlitz. Dank Ihrer Testamentsspende können wir Kindern und Jugendlichen mit Krebs sowie ihren Familien Rückhalt bieten und sie auf ihrem beschwerlichen Weg zurück in ein normales Leben kompetent, liebevoll und

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100% für den guten Zweck

Als gemeinnütziger Verein sind wir von der Erbschaftssteuer befreit, da der Nachlass einem humanitären Zweck zu Gute kommt. Von Ihrem Vermögen geht nichts verloren, sondern es wird vollständig für den von Ihnen vorgesehenen Zweck verwendet. Die Voraussetzung ist jedoch, dass Sie Ihren Wunsch schriftlich in einem Testament niederschreiben. Schreiben Sie kein Testament, so fällt Ihr Nachlass entsprechend der gesetzlichen Regelungen Ihren

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Formen der Verfügung

Es gibt verschiedenen Formen einer Verfügung von Todes wegen. Die einzelnen Möglichkeiten der inhaltlichen Ausgestaltung stellen wir für Sie anbei dar. Dabei gilt es zwischen Erbe und Vermächtnis zu unterscheiden:

  • Erbe: Sie können einen oder mehrere gemeinnützige Organisationen als Erben einsetzen, denen Ihr Nachlassvermögen später einmal zukommen soll. Setzen Sie einen oder mehrere gemeinnützige Vereine als Erben ein, so treten diese in jeder
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Gut zu wissenFakten im Überblick

Mit einer Verfügung von Todes wegen legen Sie aktiv fest, wie Sie Ihr Erbe gestalten wollen. Ohne Verfügung von Todes wegen greift immer die gesetzliche Erbfolge, die im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt ist. Sie bezieht Ehegatten, Abkömmlinge und in einigen Fällen auch entferntere Verwandte ein.

Welche Gründe gibt es für eine Verfügung von Todes wegen?

  • Sie haben weder einen Ehegatten noch Verwandte und möchten verhindern, dass Ihr Erbe an den Staat fällt
  • Sie wollen die gesetzliche Erbfolge modifizieren

Wer mit seinem Nachlass ein gemeinnütziges Herzensanliegen fördern möchte und beispielsweise den Sonnenstrahl e. V. als eine gemeinnützige Organisation fördern will, ist gut beraten, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten.

Grundsätzlich ist es nicht schwer, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten. Um die Gültigkeit sicherzustellen, müssen jedoch unterschiedliche gesetzlich vorgegebene Regeln beachtet werden. Sind Sie mit diesen nicht vertraut und fühlen sich nicht sicher, so können Ihre Wünsche auch von einem Notar oder Rechtsanwalt formuliert werden.

  1. Das handschriftliche Einzeltestament
    Bei dieser Form ist es zwingend, dass der letzte Wille vom Erblasser eigenhändig geschrieben und unterschrieben wird. Ein am Computer oder mit einer Schreibmaschine verfasstes Testament ist somit stets ungültig. Die Unterschrift sollte dabei den Vor- und den Familiennamen des Erblassers enthalten und er sollte angeben, zu welcher Zeit (Tag, Monat, Jahr) und an welchem Ort er sein Testament verfasst hat, um Zweifel an der Gültigkeit des Testaments auszuschließen. Die Wünsche sollten im Testament dabei klar und eindeutig formuliert werden, damit später Missverständnisse vermieden werden. Um das Auffinden des Testaments sicherzustellen, kann es jederzeit und durch formfreien Antrag beim örtlichen Nachlassgericht hinterlegt werden.
  2. Das gemeinschaftliche Testament
    Viele Ehepaare (entsprechendes gilt für eingetragene Lebenspartner) machen von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch, ihr Testament gemeinsam zu verfassen. Hierbei genügt es, wenn einer der Ehepartner den gemeinsamen Willen handschriftlich verfasst sowie unterschreibt und der andere Ehegatte durch seine Unterschrift bezeugt, dass dies auch seinem letzten Willen entspricht. Im Übrigen gelten auch hier die Formvorgaben zum handschriftlichen Einzeltestament.
  3. Berliner Testament
    Eine inhaltliche Sonderform des gemeinschaftlichen Testaments ist das sogenannte „Berliner Testament“. Hier setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Alleinerben ein und bestimmen gemeinschaftlich einen oder mehrere Schlusserben, an die der Nachlass nach dem Tod beider übergeht. Bei dieser inhaltlichen Ausgestaltung ist zu beachten, dass nach dem Tod des Erstversterbenden nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Änderung möglich ist.
  4. Das notarielle Testament
    Ein fachkundiger Rat und ein notarielles Testament sind eine gute Entscheidung. Ein Notar Ihrer Wahl überzeugt sich von Ihrer Testierfähigkeit und unterstützt Sie juristisch bei der Umsetzung Ihres letzten Willens. Dadurch sind jegliche Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit des Testaments ausgeschlossen. Zudem wird das notarielle Testament stets beim Nachlassgericht verwahrt und befreit die Erben vom Nachweis der Erbfolge durch einen kostspieligen Erbschein. Für ein notarielles Testament fallen Gebühren an, die sich in ihrer Höhe nach dem gegenwärtigen Vermögen des Erblassers bemessen und auch die Beratung sowie einen ersten Entwurf des Testaments umfassen.

Weitaus größeren rechtlichen Gestaltungsspielraum als das Testament bietet der notarielle Erbvertrag. Er eröffnet insbesondere die Möglichkeit, auch die Bedachten mit einzubeziehen und Verfügungen mit dauerhafter Bindungswirkung zu treffen. In diesem Zusammenhang getroffene Verfügungen können nicht einseitig aufgehoben werden, es sei denn, diese Möglichkeit wurde ausdrücklich vereinbart. Ein Erbvertrag muss von den Erblassern persönlich vor einem Notar geschlossen werden.

Schenkungsversprechen von Todes wegen

Neben einer Schenkung unter Lebenden und einem Vertrag zugunsten Dritter (z.B. Anweisung an eine Versicherung, mit dem Tod eine bestimmte Summe auszubezahlen) haben Sie auch die Möglichkeit, eine Schenkung vorzunehmen, die nach den Regeln einer Verfügung von Todes wegen behandelt wird: Als Schenkung auf den Todesfall bezeichnet man das Schenkungsversprechen des Erblassers, das unter der Bedingung steht, dass der Beschenkte den Erblasser überlebt. Dieses Schenkungsversprechen muss notariell beurkundet werden.

Inhaltliche Bestimmungen einer Verfügung von Todes wegen
Das Bürgerliche Gesetzbuch eröffnet dem Erblasser eine Vielzahl an Möglichkeiten, seinen Nachlass zu regeln. Die wichtigsten Verfügungen finden Sie hier zusammengefasst:

Erbschaft

Wer Ihre Erbin bzw. Ihr Erbe sein soll, können Sie in Ihrer Verfügung von Todes wegen festlegen. Wenn keine solche Verfügung getroffen wurde, so tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Diese sieht beispielsweise bei einem ohne Ehevertrag verheirateten Ehepaar mit zwei Kindern vor, dass der überlebende Ehegatte zu ½ erbt und die beiden Kinder zu je ¼. Sind keine Kinder vorhanden, so erbt der überlebende Ehegatte zu ¾ und – falls die Eltern vorverstorben sind - ein etwaig verbleibender Geschwisterteil des Erblassers zu ¼.

Der Erbe tritt dabei „automatisch“ mit dem Todesfall in Ihre Rechte und Pflichten ein (sog. Universalsukzession). Erbe kann dabei auch ein eingetragener Verein sein, dessen Vorstand dann die Verwaltung des Nachlasses übernimmt. Mehrere Erben bilden zur gemeinsamen Verwaltung des Nachlasses eine Erbengemeinschaft.

Vermächtnis

Mit einem Vermächtnis können Sie einer Person oder Organisation einen von Ihnen zu bestimmenden Vermögenswert zukommen lassen, ohne sie als Erbin oder Erben einzusetzen. Dieser Vermögenswert kann ein Geldbetrag, eine Immobilie oder auch ein anderer Vermögensgegenstand sein. Im Unterschied zur Erbenstellung ist das Vermächtnis lediglich ein Anspruch auf Erfüllung des Vermächtnisses, der dem Vermächtnisnehmer gegen die Erben zusteht.

Auflage

Sie können darüber hinaus die Erben mit einer Auflage beschweren. Das bedeutet, dass derjenige, der Ihr Erbe wird, dazu verpflichtet ist, die Auflagen zu vollziehen, die Sie ihm auferlegt haben.

Es gibt viele Wege des Weitergebens. Überlegen Sie sich in Ruhe, welche Möglichkeit zu Ihnen passt.

 

 

Wir sind gern für Sie erreichbar.Sie haben eine Frage zum Thema Erbschaftsspende?

Falk Noack

Geschäftsführung
Sonnenstrahl e. V.

Gucken, wie’s kommt, gucken, wie’s läuft und dann auch
Dinge einfach geschehen lassen.


Olaf Böhme





Fanartikel & MerchandiseOlaf Böhmes letzter Wille

Ein Herz für Kinder

2019 verstarb der beliebte Dresdner Kabarettist und Schauspieler Olaf Böhme an einer Krebserkrankung. Nicht nur sein Programm „Der betrunkene Sachse“ ist vielen in Erinnerung geblieben, auch seine Lesungen aus dem Dresdner Telefonbuch klingen vielen Zuschauern noch lebhaft im Ohr. Er verstarb mit nur 66 Jahren an einer Leukämie.

Olaf Böhme war nicht nur ein Freund der unberührten Natur, die er in seinem abgelegenen Haus im Umland von Dresden in

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Fanartikel & Merchandise

Im Haus von Olaf Böhme befanden sich noch große Bestände seiner eigenen CDs und Bücher. Wir möchten das kulturelle Vermächtnis von Olaf Böhme in guter Erinnerung halten. Deshalb stellen wir den Fans seine CDs und Bücher weiterhin zum Erwerb zur Verfügung. Mit dem untenstehenden PDF-Dokument können Sie die gesamte Liste der Merchandise-Artikel einsehen und eine Bestellung aufgeben.

 

Olaf Böhme hat viele Spuren hinterlassen

Das kulturelle Erbe von Olaf Böhme lebt weiter! Sechs Jahre nach seinem Tod soll die Homepage olaf-boehme.de als kleiner Treffpunkt dienen – für alle, die sich gern an Olaf Böhme, sein Werken und Wirken, erinnern. Dort finden sich alle Infos rund um den Kabarettisten, eine Galerie, Biographie sowie eine Übersicht der Termine für Veranstaltungen welche sich mit den Werken oder Leben von Olaf Böhme beschäftigen, so z. B. "Mein Freund, der

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